1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle Aufträge über die Belieferung mit Produkten von Milbon Europe GmbH und für alle Geschäftsbeziehungen mit deren Kunden, sofern nicht etwas Anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien bei Abschluss eines Einzelvertrages nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug nehmen. Entgegenstehende, abweichende, zusätzliche und/oder ergänzende Bedingungen des Kunden binden die Milbon Europe GmbH nicht; dies gilt selbst dann, wenn Milbon Europe GmbH deren Anwendbarkeit im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen sollten. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht Milbon Europe GmbH hiermit. Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen der AGB.
(2) Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt unbeschadet früherer Einwendungen als Anerkennung der AGB von Milbon Europe GmbH. Rechte, die der Milbon Europe GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften über diese AGB hinauszustehen, bleiben unberührt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Bedingungen und Preislisten von Milbon Europe GmbH.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von der Milbon Europe GmbH maßgebend.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2 Bestimmungen zum Zustandekommen eines Auftrags
(1) Die Entgegennahme der Aufträge erfolgt freibleibend. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Milbon Europe GmbH wird den Zugang einer Bestellung sodann per E-Mail bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird von der Milbon Europe GmbH neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Die Annahme kann entweder schriftlich oder in Textform per Mail oder Fax (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(2) Sobald der Auftrag von der Milbon Europe GmbH schriftlich bestätigt wurde, gilt der Auftrag als angenommen. Von der Milbon Europe GmbH bestätigte Aufträge werden innerhalb einer angemessenen Frist ausgeführt. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Behinderungen entbinden die Milbon Europe GmbH von der Lieferpflicht.
3 Bestimmungen zum Zahlungsablauf
(1) Sie erklären sich damit einverstanden, dass Milbon Europe GmbH den Kaufpreis per SEPA-Lastschrift einzieht, und verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Kaufes ausreichend gedeckt ist. Die Zahlung wird bei Abschluss der Bestellung nach spätestens 14 Tagen fällig. Sollte das Konto zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend gedeckt sein, sind sämtliche daraus resultierende Rückbuchungs- und Mahnungskosten vom Käufer zu tragen. Andere Zahlungsmöglichkeiten werden nicht akzeptiert.
(2) Bei Zahlungsverzug ist Milbon Europe GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Zahlungseinzug nach 14 Tagen nicht erfolgen kann. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Milbon Europe GmbH nicht aus.
(3) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von Milbon Europe GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist die Milbon Europe GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann sie den Rücktritt sofort erklären.
4 Bestimmungen zu Lieferung und Versand
(1) Die Versandgebühr innerhalb Deutschlands sowie ins europäische Ausland beträgt 10,00 Euro. Ab einer Mindestauftragshöhe von 200,00 Euro (netto) ist die Lieferung innerhalb Deutschlands und ins europäische Ausland portofrei.
(2) Die Lieferung erfolgt frachtfrei versichert (CIP, INCOTERMS 2010) durch einen von der Milbon Europe GmbH zu bestimmenden Frachtführer an eine zentrale Adresse in Deutschland (= Bestimmungsort). Milbon Europe GmbH gewährleistet die Verkehrsfähigkeit der Ware in Europa. Verkauft der Kunde die Ware außerhalb Europas, stellt er auf eigene Verantwortung sicher, dass die Ware in diesen Ländern verkehrsfähig ist. Milbon Europe GmbH erstellt keine (Langzeit-)Lieferantenerklärungen.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung seitens der Milbon Europe GmbH aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die Milbon Europe GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Im Übrigen steht der Milbon Europe GmbH das Recht zu, nach Wahl nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
(5) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der Milbon Europe GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. eine Woche ab Vertragsschluss; bei Lieferungen ins europäische Ausland und in Sondersituationen kann die Lieferfrist auch länger sein.
(6) Sofern die Milbon Europe GmbH verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Milbon Europe GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Milbon Europe GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Milbon Europe GmbH unverzüglich erstatten.
(7) Bei höherer Gewalt, von einer Vertragspartei nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um fünf Wochen verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die Liefer- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann. Ist die Lieferung bzw. Abnahme in diesen Fällen nicht innerhalb der verlängerten Liefer- bzw. Abnahmefrist erfolgt, kann die andere Vertragspartei nach Ablauf einer zu nachsetzenden Nachfrist von zwölf Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, wenn die jeweilige Vertragspartei ihrer Obliegenheit zur unverzüglichen Bekanntgabe des Behinderungsgrundes genügt hat.
(8) Der Eintritt des Lieferverzugs der Milbon Europe GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
5 Bestimmungen zu Mängelansprüchen
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der Milbon Europe GmbH hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Milbon Europe GmbH für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen ist Milbon Europe GmbH innerhalb angemessener Frist zur Nacherfüllung verpflichtet. Sollte Milbon Europe GmbH diese Verpflichtung trotz Fristsetzung nicht erfüllen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Darüber hinaus stehen dem Kunden bei Verschulden von Milbon Europe GmbH die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Für Schäden bedingt durch die unsachgemäße Anwendung der Produkte der Milbon Europe GmbH übernimmt Milbon Europe GmbH keine Haftung. Milbon Europe GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Verwendung von Ware mit offenen Mängeln entstehen. Milbon Europe GmbH haftet auch nicht für Mangelfolgeschäden oder Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Des Weiteren haftet Milbon Europe GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(3) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Als unbestritten gelten nur solche Forderungen, für die Milbon Europe GmbH eine Gutschrift erteilt haben.
6 Bestimmungen zur Datenverarbeitung
- Der Kunde und Milbon Europe GmbH sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Zutun des jeweils zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertragspartners bekannt werden. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt.
- Die Vertragspartner sichern Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff und stellen sie nur mit schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners oder auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen oder richterlichen Beschluss Dritten zur Verfügung.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, die Regeln des Datenschutzes einzuhalten. Personenbezogene Daten des Kunden werden in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum von Milbon Europe GmbH.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Milbon Europe GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die Milbon Europe GmbH ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Milbon Europe GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(3) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von Waren der Milbon Europe GmbH entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Milbon Europe GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(4) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von der Milbon Europe GmbH gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an sie ab. Die Milbon Europe GmbH nimmt die Abtretung an.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben der Milbon Europe GmbH ermächtigt. Die Milbon Europe GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ihnen gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und die Milbon Europe GmbH den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung ihres Rechts geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann die Milbon Europe GmbH verlangen, dass der Kunde ihnen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist die Milbon Europe GmbH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(7) Wird der Liefergegenstand gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte von Milbon Europe GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber Milbon Europe GmbH, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten Milbon Europe GmbH zu erstatten.
8 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet die Milbon Europe GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet die Milbon Europe GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Milbon Europe GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Milbon Europe GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Milbon Europe GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
9 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute sowie für den Fall, dass eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlich Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.